Weiterbildung für Pastoren in jeder Dienstphase
"Fit for Purpose" lautet die Weiterbildungsempfehlung der FEG Schweiz für die verschiedenen Dienstjahre eines Pastors. Hier findest Du die wichtigsten Stichworte, die dort ausführlicher erläutert sind.
Ziel und Aufbau der Weiterbildungsempfehlung
Der Dienst unserer vollzeitlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist anspruchsvoll. Die FEG Schweiz möchte vollzeitliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten und zur Weiterbildung anhalten, damit sie kompetente, geistliche und effektive Leitungspersönlichkeiten werden und bleiben, die bis zu ihrer Pension einen guten Dienst versehen. Die Weiterbildungsempfehlung "Fit for purpose" enthält daher...
- Richtlinien für die kontinuierliche Weiterbildung (1 Woche/Jahr) und ein 13-wöchiges Sabbatical nach 10 Dienstjahren
- Konkrete Weiterbildungsempfehlungen für insgesamt 6 Dienstphasen
- Einen wichtigen Abschnitt zur Förderung von Jugend-/Zweitpastoren, damit sie den Schritt zum hauptverantwortlichen Pastor schaffen
- Tipps zum praktischen Vorgehen, insbesondere zum Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Ausführliche Überlegungen und zwei mögliche Modelle zur Finanzierung der Weiterbildung
- Formulierungsvorschläge für den Arbeitsvertrag oder eine Weiterbildungsvereinbarung mit Hinweisen zur Personaladministration während längerer Weiterbildungszeiten
Rahmen und zeitlicher Umfang der Weiterbildung
1. Kontinuierliche Weiterbildung
Für die kontinuierliche Weiterbildung soll eine Woche pro Jahr zur Verfügung stehen, exkl. Weiterbildungsangebote der FEG Schweiz (Pastorenkonferenzen, «Lust am Leiten» Weiterbildung für Leiterinnen und Leiter, usw.). Sie kann maximal für drei Jahre (drei Wochen) zusammen genommen werden. Ebenfalls empfohlen wird eine permanente berufsbegleitende Weiterbildung durch Selbststudium oder Besuch von entsprechenden Kursen.
2. Weiterbildung als Block
Für die Weiterbildung als Block sind pro 10 Dienstjahre eine Dauer von 13 Wochen wünschenswert. Der Zeitpunkt der Weiterbildung erfolgt in gegenseitiger Absprache (Pastor mit der Gemeindeleitung und Bundesangestellte mit der FEG Schweiz). In manchen Fällen kann die Weiterbildung bei einem Stellenwechsel eingeplant werden.
Inhalt - Weiterbildungsangebote nach Dienstphasen
Die Weiterbildungsempfehlung enthält ausführliche und praktische Hinweise für insgesamt 6 Dienstphasen:
Tipps: Weiterbildung - ein Thema bei der Anstellung - Finanzierung klären
Fragen der Weiterbildung gilt es bereits bei der Anstellung zu klären:
- Das Musterreglement zum Einzelarbeitsvertrag der FEG Schweiz und auch der Vorschlag für ein Pflichtenheft für einen pastoralen Mitarbeiter beinhaltet keine Formulierungen im Blick auf Weiterbildung
- Ein Formulierungsvorschlag für den Arbeitsvertrag und ein Vorschlag einer Weiterbildungsvereinbarung findet man auf den Seiten 8+9 der Weiterbildungsempfehlung "Fit for purpose" der FEG Schweiz
- In praktisch allen FEG-Gemeinden gilt: Die Angestellten bilden sich durch den Besuch der zwei Pastorenkonferenzen/Jahr der FEG Schweiz weiter und haben eine Woche/Jahr für Weiterbildungszwecke zur Verfügung. Nicht alle FEG-Gemeinden setzen den Vorschlag eines Sabbaticals nach 10 Dienstjahren um.
Was die Finanzierung der Weiterbildung betrifft, so gilt es zu beachten:
- Die Auslagen für den Besuch der Pastorenkonferenzen übernimmt die anstellende Gemeinde.
- Die Finanzierung eventueller Auslagen im Zusammenhang mit der jährlich zur Verfügung stehenden Weiterbildungswoche (Kursgeld; Literatur; Reisepesen; ...) müssen rechtzeitig (Budgetplanung) gemeinsam besprochen werden. Dazu gibt es auf den Seiten 5-7 der Weiterbildungsempfehlungen praktische Hinweise und Vorschläge. Viele Gemeinden übernehmen individuell beantragte Kosten oder haben pro Jahr einen pauschalen Kostenrahmen. Zumindest eine Kostenteilung ist üblich.
- Die (Vor)Finanzierung eines mehrmonatigen Sabbaticals nach 10 Dienstjahren (s. dazu ausführlich die Seiten 7-8 der Weiterbildungsempfehlung) dauert über 10 Jahre hinweg. Die Erfahrung zeigt, dass es wichtig und sinnvoll ist...
- ...nach einigen Jahren den Stand des angesparten Kontos und die zu erzielende Lohnsumme nach 10 Jahren nochmals zu überprüfen und wenn nötig die Zahlen und Einzahlungen anzupassen!
- ...rechtzeitig - dh. spätestens ein Jahr vor Bezug des Sabbaticals - gemeinsam die Gestaltung und die Finanzierung der Aktivitäten des Angestellten (diese sind meist nicht vorfinanziert) im Sabbatical zu klären!