Verhaltenskodex

Das Wissen über die Strategien der Tatpersonen schafft eine Motivation für den Einbau von Schwellen, um den Aufbau von Taten zu erschweren. In einem Verhaltenskodex werden die Haltungen und Standards erarbeitet, die hinsichtlich der eigenen Risikosituationen gelten. Abgesprochene Standards im Umgang mit Risikosituationen erhöhen die Schwellen für mögliche Taten und geben allen anderen (der grossen Mehrheit) Rückhalt und Schutz. Mit einem Verhaltenskodex wird signalisiert: Transparenz rund um Risikosituationen ist nicht nur eine Holschuld, sondern auch eine Bringschuld. Kurzum: «Solche Standards erleichtern es, leichtere Distanzverluste zu benennen und damit dem Aufbau von Taten Einhalt zu bieten.»

Mögliche Verhaltenskodex und Mitarbeitserklärungen als Vorlage können per Mail angefordert werden: info@feg-jugend.ch 

Aufbau von einem Verhaltenskodex:

Der Verhaltenskodex besteht bestenfalls aus vier Abschnitten.

1. Ziele und Handhabe des Verhaltenskodex

Ziel ist nicht die Überreglementierung der pädagogischen Arbeit, sondern die Konkretisierung einer Haltung in besonders sensiblen Bereichen – als Schutz für die Schutzbefohlenen, als Sicherheit für die Mitarbeitenden und als Qualitätsentwicklung rund um Risikosituationen.

2. Grundhaltungen zu Risikosituationen

Diese Haltungen gelten für alle (ehrenamtlich) Tätigen aus allen Risikobereichen und sind nicht verhandelbar (vgl. Beispiel auf Seite 9). Jede Organisation entwickelt dafür ihr eigenes Wording.

3. Konkrete Qualitätsstandards/Richtlinien/Regeln in Risikosituationen

Die Standards sind im Auftrag und in der eigenen Rolle begründbar sowie konkret anwendbar, d. h. auf der Verhaltensebene und nicht nur auf der Haltungsebene angesiedelt (vgl. Beispiele auf Seite 10 und 11).

4. Schutzerklärung/Verpflichtungserklärung

Um Verbindlichkeit zu erlangen, wird der Verhaltenskodex mit einer Unterschrift ergänzt und ist Teil des Arbeitsvertrags bzw. der Auftragsvereinbarung.