Befreundete Gemeinden
Der Status „befreundete Gemeinde“ ist in erster Linie für Gemeinden gedacht, die an einer Mitgliedschaft in der FEG Schweiz interessiert sind und den Bund vorher besser kennen lernen wollen. Er soll aber auch jungen, neu entstandenen Gemeinden ein Dach geben, unter dem sie sich entfalten, von den Dienstleistungen und Angeboten der FEG Schweiz und den Beziehungen zu den FEG Gemeinden in ihrer Region profitieren und Selbständigkeit erlangen können. Die FEG Schweiz ermöglicht „befreundeten Gemeinden“, Eingang in die FEG-Gemeindefamilie zu finden, indem sie die gleichen Rechte wie Mitgliedergemeinden geniessen, dies mit nur zwei Einschränkungen: Ihre Delegierten haben kein Stimmrecht an der Delegiertenkonferenz und ihre Pastoren haben kein Stimmrecht im geschlossenen Forum an der Pastorenkonferenz.