Krise

Was tun, wenn's passiert... Wie gehe ich vor, wenn du etwas beobachtet hast, oder etwas an dich herangetragen wurde.


Massnahmen bei einem Verdacht



Wenn du vermutest, dass ein Kind ausgebeutet wird

1. Schau hin und nimm deine Gefühle ernst!

2. Sprich NICHT mit dem möglicherweise Betroffenen und nicht mit dem möglichen Täter darüber.

3. Sprich auch nicht im Kreis deiner Kollegen darüber.

4. Hole dir Hilfe bei einer Fachstelle! Um Gerüchte und Geschwätz zu vermeiden, ist es wichtig, bei der Fach-stelle Rat zu holen, falls es sich nur um subjektive Beobachtungen und Vermutungen von dir handelt.


Umgang mit Tätern

Wer in seiner Tätigkeit in der FEG Schweiz (Verbands- oder Gemeindeebene) sexuell ausbeutend aktiv ist, ist seiner Funktion zu entheben. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Täter nie freiwillig ihre Handlungen einstellen. Dies auch dann nicht, wenn sie es versprochen haben. Es ist nicht möglich, gleichzeitig beiden Parteien – Täter und Betroffenen – gerecht zu werden. Wer den Täter schont, belastet den Betroffenen. Die FEG Schweiz bzw. die Gemeinde haben keine Wahl. Auch wenn sie den Täter nicht als hoffnungslosen Fall aufgeben, müssen sie sich bedingungslos auf die Seite des Betroffenen stellen.


Wenn sich dir ein Kind oder Jugendlicher anvertraut

1. Glaube dem Kind oder Jugendlichen.

2. Bleibe ruhig und überstürze nichts.

3. Mache keine falschen Versprechungen.

4. Sage dem Kind oder Jugendlichen, dass du dir Hilfe holst, auf Wunsch anonym.

5. Beziehe unbedingt eine Fachstelle mit ein. Ein zu schnelles Vorgehen beim Verdacht von sexueller Ausbeutung kann unter Umständen viel Schaden anrichten. Das Schutzgebäude, das sich ein Betroffener einrichtet, darf nicht einfach zerstört werden. Die Inanspruchnahme von qualifizierter Hilfe ist eine Notwendigkeit. Eine Intervention braucht unter Umständen eine längere Vorbereitungszeit, während der man damit rechnen muss, dass die Ausbeutung weitergeht. Dies auszuhalten und trotzdem dranzubleiben, ist eine der schwierigsten Aufgaben für Begleitende.



Verdachtsmomente - Spannungsfeld

Was, wenn doch nichts war? Und was, wenn noch mehr war? Auf der einen Seite Beschwichtigung, Bagatellisierung und Abwehr («Das kann doch nicht sein!») – auf der anderen Seite Empörung, Dramatisierung und Vorverurteilung («Ich habe es doch schon immer gewusst!»).

WICHTIG: Erst ein genauer und differenzierter Blick sowie die Einteilung der Verdachtsmomente in Kategorien eröffnen Handlungsmöglichkeiten.


Die gute Nachricht vorweg: In jeder Kategorie gibt es klare Handlungsmöglichkeiten und -pflichten – Gos und No-Gos. Die schlechte Nachricht: Die Differenzierung ist anspruchsvoll und bedingt Sorgfalt. Zudem sind die Übergänge zwischen den Kategorien fliessend und neue Fakten können die Einordnung verändern. Keine einfache Sache.



No-Go’s bei Verdacht

Achtung vor folgenden «Fallen»:

• Konfrontieren: des/der Beschuldigten

• Vermitteln: Gegenüberstellungen, Aussprachen

• Ermitteln: Ausfragen des Opfers

• Interpretieren: Bagatellisieren, dramatisieren, „Vor-Urteile“

• Umkehren: „Kind provoziert, lügt,...

• Überstürzen: Sofortige Lösungen Deshalb: Abgabe an klar definierte Fallführung! Wer ist in eurer Kirche/ eurem Verband Kontaktperson? Wie erreichen Beteiligte den Krisenstab (Telefonnummer)?


KRISE

Eine Krise tritt bei einem Verdacht auf eine Straftat ein. In diesem Fall wird nicht mehr über den angemessenen Umgang verhandelt, sondern nach dem vorliegenden Krisenkonzept interveniert.

 

Die einschätzung ob und wie weitergearbeitet wird obliegt der Präventionsstelle der FEG Schweiz. Diese ist in Zusammenarbeit mit der Limita geschult und weiss wie reagiert werden muss.



Pflichten für Mitarbeitende bei vagem und begründetem Verdacht:

Alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden haben Zugang zur Meldestelle. Der Zugang zur Meldestelle ist niederschwellig und divers:

● E-Mail: Mailadresse angeben

● Telefon: Allgemeine Kontaktnummer: Telefonnummer angeben. Diese leitet weiter an Handynummer angeben (Kontaktperson angeben). Wenn nicht erreichbar: Zeitnaher Rückruf.

● Geschäftsstelle -> vermittelt Kontakt von «Name der Kontaktperson». 



Feedback - rund um Verdachtsfälle

Die Interpretation und Unterstellung von sexuellen Motiven schafft eine Misstrauenskultur, die unbedingt zu vermeiden ist. Verhaltensrichtlinien rund um heikle Situationen dienen nicht der Kontrolle, sondern untermauern die anspruchsvolle Haltung der Transparenz und machen gemeinsame Qualitätsvorstellungen fassbarer. Auch die Mitarbeitenden und freiwillig Tätigen haben das Recht auf einen geklärten Rahmen, um den Erwartungen in Risikosituationen gerecht zu werden.

Wer intransparente Ausnahmen macht und diese auch nachträglich verschweigt, muss darauf angesprochen und sachlich auf den Kodex verwiesen werden.

In solchen Situationen ist es bereits Sinnvoll mit nicht involvierten Personen ausserhalb der eigenen Gemeinde zu sprechen, wie man sich verhalten soll. Ansprechperson im Bund FEG: Daniel Rath.